Seminarinhalte: Pflegeprozess, Qualitätsmanagement, Methodik u. Didaktik der Anleitung, Einführung in die Pflegewissenschaft, Geriatrie --> 212 Stunden ... Verantwortliche Pflegefachkraft in Erfurt. Bitte beachten Sie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil … Verantwortliche Pflegefachkraft (PDL i.S.d. Wir bieten Ihnen diese Weiterbildung an folgenden Standorten: » Aschersleben» Delmenhorst» Halle» Köln» Lüneburg» Braunschweig» Potsdam» Stendal. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass diese Anforderung nicht auf der Grundlage einer Vereinbarung, sondern nur durch Gesetz gefordert werden darf. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist neben dem Abschluss einer Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Verantwortliche Pflegefachkraft gem. 1. Pflegekassen bzw. 2.995, 00 € Bruttopreis. verantwortl. 3) und Fachpfleger/in für Praxisanleitung“ qualifiziert die Teilnehmer/innen zur Leitung eines Pflege- Auf Grundlage des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, § 71 SGB XI, Absatz 3, soll die Fähigkeit erworben werden, die Aufgaben einer Pflegedienstleitung bzw. An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer die Voraussetzung nach § 71 Abs. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI berufsbegleitend Fortbildung (berufsbegleitend): Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Berufsbegleitende Fortbildung für Pflegefachkräfte, die sich für verantwortliche Funktionen qualifizieren wollen. Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen an die verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI. Ihre Weiterbildung zur PDL amb. Verantwortliche Pflegefachkraft (PDL) nach § 71 SGB XI - 468-Stunden-Programm. Landes-/Kommunalbehörden verlangen zusätzlich Berufserfahrung. Aufgaben der Pflegedienstleitung Verantwortliche Pflegefachkraft - "Pflegedienstleitung" Beschreibung des Seminars Gemäß § 71 SGB XI (vergleichbare Regelungen in SGV V) in Verbindung mit den auf der Grundlage von § 80 SGB XI erlassenen Regelungen müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen/-dienste unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen. Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und stationäre Pflede nach § 71 SGB XI (468 Std.) Die Weiterbildung orientiert sich an rechtlichen Vorgaben sowie an gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen bezüglich der Position der verantwortlichen Pflegefachkraft. Pflegedienstleiter verfügen müssen. jeweils ein Termin in der Zeit von 12 bis 14 Uhr. Hier gelangen Sie zu den Kursen: » weiterlesen Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit, VDAB Schulungszentrum GmbH & VDAB Bildungswerk gemeinnützige GmbH © 2021. verantwortlichen Pflegefachkraft nach SGB XI §71 Das fgn bietet seinen Kunden und selbstverständlich auch denen die es werden wollen die Weiterbildung zur ‚PDL/verantwortlichen Pflegefachkraft’ an. 3 SGB XI erfüllt. Die Weiterbildung vermittelt die hierzu notwendige pflegefachliche, kommunikative und Managementkompetenz, um Pflegegruppen, Pflegedienste und Pflegestationen zu leiten. Dauer. Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen erfüllen damit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eröffnung und zum Betrieb einer Pflegeeinrichtung gemäß §72 SGB XI. Weiterbildung Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Details zum Kurs Gemäß § 71 SGB XI muss jeder ambulante Dienst und stationäre Pflegeeinrichtung unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft stehen, die eine spezielle Weiterbildung (Verantwortliche Pflegefachkraft) mit mindestens 460 Stunden dafür absolviert hat. Staatlich anerkannte berufsbegleitende Weiterbildung nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) und nach § 71 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Zertifiziert nach AZAV und förderbar durch die Agentur für Arbeit stationären Pflege zu übernehmen. Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildung angerechnet werden. Als rechtliche Grundlagen sind dabei insbesondere die Vorgaben nach SGB XI sowie die zusätzlichen Anforderungen einzelner Länder zu nennen. §§ 71, 113 SGB XI – Pflegedienstleiter Die Weiterbildung richtet sich an Pflegefachkräfte, die Leitungsfunktionen und somit Verantwortung übernehmen möchten. Pflegekassen bzw. Seminarinhalte: Pflegeprozess, Qualitätsmanagement, Methodik u. Didaktik der Anleitung, Einführung in die Pflegewissenschaft, ... Sie möchten diese Weiterbildung in Leipzig oder Gera besuchen? Basisweiterbildung Pflegedienstleitung gem. Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI §71. Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft 460 US (Pflegedienstleitung) nach § 71 SGB XI im Onlinekurs. Die Weiterbildung „Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI / Wohn-, Stations- und Pflegegruppenleitung (gem. Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Verantwortliche Pflegefachkraft 460 Stunden. Sie ist die zentrale Schaltstelle im komplexen System der pflegerischen Versorgung und Betreuung.Unsere Weiterbildung befähigt die verantwortliche Pflegefachkraft die Mitarbeiter/-innen so zu fördern, dass sie selbständiger und teamorientierter handeln. Pflegedienstleitung zertifiziert nach IBMG (Grundmodule und Fachmodule berufsbegleitend 720 Std.) Die erfolgreiche Absolvierung befähigt zur Ausübung der Aufgaben und Tätigkeiten einer verantwortlichen Pflegekraft nach § 71 SGB XI, der Leitung einer Wohn-/ Pflegegruppe in Pflegeeinrichtungen, der Leitung eines ambulaten Pflegedienstes. 460 Std.) sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erforderlich. Für die Teilnahme können 40 Fortbildungspunkte für die "Registrierung beruflich Pflegender" angerechnet werden. Beschreibung. §71 SGB XI) 2320.20€ 2578€ Als Führungskraft sind Sie täglich mit den vielfältigsten Aufgaben konfrontiert und übernehmen eine große Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und ihre Klienten. Als verantwortliche Fachkraft nach § 71 SGB XI, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung tragen Sie die Verantwortung: Sie setzen betriebswirtschaftlich fundierte Grundsätze um, gestalten die Arbietsprozesse und bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern einen Platz zum Leben und Ihren Kolleginnen und Kollegen einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz. ... wirtschaftlich und nach gesetzlichen Vorgaben leiten zu können. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft qualifiziert Sie zur Leitung einer selbständig wirtschaftenden ambulanten oder stationären Einrichtung nach § 71 SGB XI. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie auch unsere Fachbeiträge durchsuchen möchten. Für die Zulassung als verantwortliche Pflegefachkraft bzw. Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildung angerechnet werden. Verantwortliche Pflegefachkraft Modulare berufsbegleitende Weiterbildung in Präsenzphasen Basisweiterbildung zur Pflegedienstleitung Leitung eines ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegedienstes) Nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 71). und die zur Pflegedienstleitung als Aufbaukurs (264 Std.) 12 Monate (460 UE) Starttermin(e) 16.03.2021 (noch 6 Plätze) 22.09.2021 (noch 10 Plätze). Der verantwortlichen Pflegefachkraft kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. 1. 02.03.2021 - 06.05.2022 64293 ... Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) eines ambulanten Pflegedienstes. Ausführliche Informationen über den Beruf finden Sie hier: TIPP! Unsere Mitarbeiter/-innen an den jeweiligen Standorten geben Ihnen gerne Auskunft. Bedingt durch die gravierenden strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen werden sich Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege nur dann erfolgreich auf dem Markt dauerhaft behaupten, wenn sie über ein gelebtes und professionelles Management verfügen. Mit dem Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz (01.07.2008) ist diese Fortbildungsverpflichtung an § 72 SGB XI als Zulassungsvoraussetzung einer Pflegeeinrichtung aufgenommen worden. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI WPO Hessen ... Kursbewertung. Interessen ist. Nach erfolgter Teilnahme an den 120 Unterrichtseinheiten des Moduls C.1 erhalten Sie, aufbauend auf dem Zertifikat „Leitungskompetenz in sozialen Einrichtungen“, und nach Absolvierung einer 3tägigen Hospitation in einer externen Einrichtungen Ihren Abschluss als „Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI“. monatlich mit wechselnden Themen aus dem Arbeitsfeld der Verantwortlichen Pflegefachkraft, siehe gesonderte Aufstellung auf der folgenden Seite Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege gemeinnützige GmbH. Die Teilnahme an der Weiterbildung wird in einem Zertifikat bestätigt. §71 SGB XI, 460 Stunden. Hier finden Sie eine relativ aktuelle Übersicht zu den zurzeit geltenden bzw. sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erforderlich. Was unter der fachlichen und persönlichen Eignung zu verstehen ist, legen die Länder in ergänzenden Rechtsverordnungen und dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen fest. Für die offizielle bundesweite Anerkennung des verantwortungsvollen Berufs der Pflegedienstleitung müssen die in § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XI bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, zu denen auch die anerkannte Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) gehört. Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, werden Cookies eingesetzt. Denn: Ein intensiver Wettbewerb, anspruchsvolle Kunden und Angehörige, gesetzliche Vorgaben und ein immer breiteres Dienstleistungsangebot, fordern von den Führungskräften in ambulanten Pflegediensten eine hohe … Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese Anforderung wird durch die Fortbildung erfüllt. Die Weiterbildung richtet sich an Pflegefachkräfte, die Leitungsfunktionen und somit Verantwortung übernehmen möchten. - SGB XI und SGB V - Weiterbildungsmaßnahmen für leitende Funktionen gemäß der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI - Rahmenkonzept für die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft für das Land Baden-Württemberg Pflegedienstleitung reichen Ihre staatliche Anerkennung und der Weiterbildungsabschluss nicht aus. Als rechtliche Grundlagen sind dabei insbesondere die Vorgaben nach SGB XI sowie die zusätzlichen Anforderungen einzelner Länder zu nennen. Verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI §71. Teilnahmevoraussetzungen Die Zugangsvoraussetzung erfüllt, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung: Dauer. Weiterbildung Verantwortliche Pflegefachkraft nach §71 SGB XI Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. 2.995, 00 € Bruttopreis. Verantwortliche Pflegefachkraft gem.§ 71 SGBXI / Bereichsleitung. Dabei ist zu beachten, dass in einigen Bundesländern in den Verträgen die Berufsqualifikation Kranken- bzw. 3 SGB XI; Sächsische Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe; Neben dem SGB XI schreiben auch die von den meisten Bundesländern geschaffenen Landesheimgesetze in der Regel vor, dass Pflegeeinrichtungen über eine/einen fachlich und persönlich geeignete/n Pflegedienstleiterin bzw. Veranstaltungsort Katholische Akademie für Berufe im Pflegekassen bzw. Verantwortliche Pflegefachkraft gem. Basis- und Aufbaukurs können getrennt oder auch in Folge absolviert werden, je nach dem, welchen Abschluss man machen will. Sie zielt auf den Erwerb sowie die Vertiefung von Fähigkeiten und Kenntnissen, wie sie … § 71 SGB XI Pflegeeinrichtungen (1) Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen. zur Pflegedienstleitung gesehen. Demnach müssen Pflegeeinrichtungen seit dem 01.07.2008 gemäß § 71 SGB XI über eine leitende Pflegefachkraftkraft mit einer 460 Stunden Weiterbildung verfügen. 3 SGB XI geregelt und umfasst die drei folgenden, jeweils zwingend erforderlichen Voraussetzungen: Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, als Altenpfleger oder in Ausnahmefällen auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspfleger und Heilerzieher Die Voraussetzungen seien unabhängig vom … Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildung angerechnet werden. Neben dem SGB XI schreiben auch die von den meisten Bundesländern geschaffenen Landesheimgesetze in der Regel vor, dass Pflegeeinrichtungen über eine/einen fachlich und persönlich geeignete/n Pflegedienstleiterin bzw. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pfl… Lehrgangsbegleitend erhalten Sie drei schriftliche Leistungsnachweise. Diese Weiterbildung bereitet Sie auf die Tätigkeit als Verantwortliche Pflegefachkraft und Bereichsleitung vor. Die verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung) ist in der Regel eine fachlich qualifizierte Person, die Führungsaufgaben für das gesamte angestellte Pflegepersonal wahrnimmt. Unsere Weiterbildungen Leitung des Pflegedienstes und Leitung des Pflegedeinstes ambulant führen wir in Hessen nach den bundesrechtlichens Regelungen (Heimpersonalverordnung und § 71 SGB XI) durch. Verantwortliche Pflegefachkraft gemäß § 71 SGB XI, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung - Basisweiterbildung gemäß § 78 AVPfleWoqG; Pflegedienstleitung in Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen gemäß §§ 78 – 82 Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes § 71 Abs. Verantwortliche Pflegefachkraft Modulare berufsbegleitende Weiterbildung in Präsenzphasen Basisweiterbildung zur Pflegedienstleitung Leitung eines ambulanten, teilstationären oder stationären Pflegedienstes) Nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 71). Termine. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI WPO Hessen ... Kursbewertung. Um eine Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft zu erhalten, ist gemäß § 71 SGB XI eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Dauer. § 71 Abs. Pflegedienstleitung reichen Ihre staatliche Anerkennung und der Weiterbildungsabschluss nicht aus. Blockwoche mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmt), Abschlussprüfung (Facharbeit und Abschlusskolloquium), staatliche Anerkennung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, zumindest abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens 1 Jahr qualitätsbezogene Vollzeitberufstätigkeit, mindestens 5-jährige Vollzeitberufstätigkeit (davon mindestens 1 Jahr qualitätsbezogen). - Thüringen Die Weiterbildung befähigt Sie, leitende Funktionen in einer Einrichtung der ambulanten bzw. Die Position einer verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung) gewinnt innerhalb des Pflegedienstes zunehmend an Bedeutung. Um eine Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft zu erhalten, ist gemäß § 71 SGB XI eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Falls Sie den nordrhein-westfälischen Bildungsscheck oder die Bildungsprämie des Bundes in Anspruch nehmen, ergeben sich abweichende Zahlungsverläufe. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI ZIEL DER WEITERBILDUNG Die Teilnehmer sollen sich das erforderliche fachliche Wissen und Können aneignen, um eine Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewährleisten zu können. Verantwortliche Pflegefachkraft (PDL i.S.d. und die zur Pflegedienstleitung als Aufbaukurs (264 Std.) Um eine Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft zu erhalten, ist gemäß § 71 SGB XI eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI. Die Weiterbildung entspricht dem Teil 1 der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung in Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen (PDL) gemäß der Ausführungsverordnung zum Pflege und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG). Lesezeit: 3 Minuten Im vorliegenden Fall ist es streitig, ob die Klägerin von den Pflegekassen die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft (vPfK) nach § 71 Abs 3 SGB XI verlangen kann und ob die Pflegekassen hierüber eine Anerkennungserklärung abzugeben haben. Einsendeaufgabe Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI - Themenkomplex: Modul 2 Psychosoziale Grundlagen • Download Link zum vollständigen und leserlichen Text • Dies ist eine Tauschbörse für Dokumente • Laden sie ein Dokument hinauf, und sie erhalten dieses kostenlos • Alternativ können Sie das Dokument auch kаufen Seminarinhalte: Pflegeprozess, Qualitätsmanagement, Methodik u. Didaktik der Anleitung, Einführung in die Pflegewissenschaft, Geriatrie --> 212 Stunden ... Sie möchten diese Weiterbildung in Leipzig oder Gera besuchen? Sie können im Verlauf des Lehrgangs zusätzlich das Zertifikat als Qualitätsmanagementbeauftragte/r erwerben. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI. hier nach. Weiterbildung Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Details zum Kurs Gemäß § 71 SGB XI muss jeder ambulante Dienst und stationäre Pflegeeinrichtung unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft stehen, die eine spezielle Weiterbildung (Verantwortliche Pflegefachkraft) mit mindestens 460 Stunden dafür absolviert hat. Pflegedienstleiter verfügen müssen. Bitte prüfen Sie deshalb unbedingt anhand Ihrer Verträge nach § 132a SGB V, welche Berufsqualifikation in Ihrem Bundesland gefordert wird. Die Position einer verantwortlichen Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung) ... Pflegefachkraft gem. An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer die Voraussetzung nach § 71 Abs. Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft 460 US (Pflegedienstleitung) nach § 71 SGB XI im Onlinekurs. Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst insgesamt 460 Stunden. Landes-/Kommunalbehörden verlangen zusätzlich Berufserfahrung. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft qualifiziert Sie zur Leitung einer selbständig wirtschaftenden ambulanten oder stationären Einrichtung nach § 71 SGB XI. Die Weiterbildung "Leitende Pflegefachkraft" umfasst eine Basisweiterbildung „Leitende (verantwortliche) Pflegefachkraft“ und eine Aufbauweiterbildung „Pflegedienstleitung“. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI berufsbegleitend Fortbildung (berufsbegleitend): Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI Berufsbegleitende Fortbildung für Pflegefachkräfte, die sich für verantwortliche Funktionen qualifizieren wollen. Grundlegend ist der Gedanke, dass ein wesentliches Merkmal der Organisation und somit. Wann werden Sie als verantwortliche Pflegekraft anerkannt? Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerzieher/-innen und Heilerziehungspfleger/-innen mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Wohnbereichsleitung verantwortungsvoll übernehmen zu können. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pfl… Die beiden Weiterbildungen werden nicht nach der WPO-Pflege Hessen absolviert. Häufig enthalten die Rechtsvorschriften auch Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen. Darin sind die Dauer des Lehrganges, die Stundenverteilung und Ihre "Erfolgreiche Teilnahme" bescheinigt. Teilnahmevoraussetzung Die fachlichen Voraussetzungen als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes erfüllen Personen, die Die Vorschriften für Nordrhein-Westfalen - das Wohn- und Teilhabegesetz ... Für die Zulassung als verantwortliche Pflegefachkraft bzw. Die Weiterbildung qualifiziert Sie für die Leitung eines Pflegebereichs und entspricht den Anforderungen des § 71.3 SGB XI an die Leitende Fachkraft in der Pflege. Neben Fachwissen in der Pflege muss die PDL sich auch mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Die Vorschriften für Nordrhein-Westfalen - das Wohn- und Teilhabegesetz (bitte beachten Sie besonders §§ 4, 21) und die dazu erlassene Durchführungsverordnung (bitte beachten Sie besonders § 3) wurden erst 2019 novelliert. Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI (berufsbegleitend 460 Std.) Beträgt Ihr Notendurchschnitt mindestens 4,4, werden Sie zum Abschlusskolloquium zugelassen. 460 Std.) Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat „Verantwortliche Pflegefachkraft” mit der Darstellung der absolvierten Lehrgangsinhalte sowie ein gesondertes Zeugnis mit den erreichten Prüfungsleistungen. Basis- und Aufbaukurs können getrennt oder auch in Folge absolviert werden, je nach dem, welchen Abschluss man machen will.